Kindergeld bei längerer Pause zwischen zwei Studiengängen

Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein solches Hochschulstudium mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen beginnt. Beendet ist es grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und ihm sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich…