Millionenbetrag für Mitarbeiter kann kein steuerfreies Trinkgeld sein
Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro beziehungsweise rund 1,3 Millionen Euro sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Dies hat das Finanzgericht Köln mit zwei Urteilen festgestellt. Was die meisten wohl nur aus romantischen Filmkomödien kennen, spielte sich in der Tag wie folgt ab: Ein an einer GmbH beteiligtes Unternehmen zahlte den beiden Prokuristen der GmbH Beträge von…