Datenschutzverstoß bei Test einer neuen Personalverwaltungssoftware
Ein Arbeitnehmer kann Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn sein Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung “Workday” zu testen. Das Unternehmen verarbeitete mit der Software personenbezogene Daten unter anderem zu Abrechnungszwecken. Im Jahr 2017 gab es Planungen, konzernweit “Workday” als…

