Haftung von Minderjährigen unter 10 Jahren im Unfall
Stößt ein 8-jähriges Kind mit seinem Fahrrad auf Grund überhöter, nicht angepasster Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit im fließenden Verkehr gegen ein verkehrsbedingt haltendes Kraftfahrzeug, das es nicht herankommen sehen konnte und mit dem es deshalb möglicherweise nicht rechnete, handelt ews sich um jene typische Fallkonstellation der Überforderung durch die Schnelligkeit, die Komplexität und die Unübersichtlichkeit der…
