Mieterhöhung bei größerer Wohnung als vereinbart

Mieterhöhung – Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche Ausgangsfall: Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 23.05.2007 – VIII ZR 138/06 – darüber zu entscheiden, welche Wohnfläche der Vermieter bei seiner Mieterhöhung gemäß § 558 BGB zugrunde zu legen hatte. Im Ausgangsfall war im Mietvertrag eine Wohnfläche von 121,49 qm angegeben. Tatsächlich betrug die…