Neue Rechtssprechung zu Kosten für Schönheitsreparaturen

Grundsatz: Eine Quotenklausel ist eine Bestimmung in Formularmietverträgen, wonach sich der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses anteilig an den Kosten der nach seinem Auszug fällig werdenden Schönheitsreparaturen zu beteiligen hat. Ihr Zweck besteht darin, dass der Vermieter, der von dem ausziehenden Mieter mangels Fälligkeit der Schönheitsreparaturen keine Endrenovierung verlangen kann, zumindest anteilig die Kosten für…