Neues zum Führerschein: Die Bewertung von Punkten richtet sich nach dem Tattag.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Möglichkeit, seinen Punktestand durch die Teilnahme an Aufbauseminaren zur Punktereduzierung zu verringern und damit auch die Frage, in welcher Höhe ein Punkterabatt möglich ist, davon abhängt, wie viele Verkehrsverstöße ein Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Teilnahmebescheinigung schon begangen hat; er ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße auch schon zu diesem…
