Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß

Der Monatsbetrag einer Rente wird nach einer Rentenformel berechnet, die in einem ihrer Rechenschritte die Multiplikation aller in einem Versichertenleben erworbenen Entgeltpunkte mit dem sog. Zugangsfaktor vorsieht. Bis zum 31. Dezember 2000 betrug der Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten 1,0. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 wurde der Zugangsfaktor…