Voraussetzungen für eine Wertung als “Montagsauto”

In der Frage, wann ein Fahrzeug als sogenanntes “Montagsauto” einzustufen ist und daher ein weiteres Nacherfüllungsverlangen für den Käufer unzumutbar ist, entschied nun der Bundesgerichtshof. Der Kläger kaufte am 14. Juni 2008 zum Preis von 133.743 Euro brutto von der Beklagten ein neues Wohnmobil, das ihm Ende April 2009 gegen Zahlung des Kaufpreises ausgeliefert wurde.…