Scheinwerkvertrag sorgt für Klage der Beschäftigten eines IT-Dienstleisters

Zwei Arbeitnehmer waren im Rahmen eines Scheinwerkvertrags bei der Daimler AG beschäftigt. Deshalb ist zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen, das die beiden Beschäftigten nun einklagten. Die 1957 und 1960 geborenen Kläger haben mit einem IT-Systemhaus Verträge als freie Mitarbeiter. Dieses IT-Systemhaus ist ein Subunternehmen eines führenden Dienstleisters für Informationstechnologie, der die Kläger…