Stundenlohnarbeiten sind auch ohne Stundenzettel zu bezahlen

Ein Auftragnehmer kann gemäß der werkvertraglichen Verpflichtung zur Vorlage von Stundenzetteln oder Rapporten auch noch mit der Erteilung der Schlussrechnung Genüge tun, soweit darin die erforderlichen Angaben enthalten sind oder nachgeholt werden. Die unterbliebene Vorlage von vertraglich vereinbarten Nachweisen führt ebenso wenig wie die unterbliebene Vorlage von Stundenzetteln ohne weiteres zum Verlust des Werklohnanspruchs. Jedoch…