Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zum Arbeitsverhältnis mit Entleiher

Besitzt ein Arbeitgeber eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, kommt zwischen dem überlassenen Leiharbeitnehmer und dem Entleiher auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht nur vorübergehend erfolgt. Die erste Beklagte, deren alleiniger Gesellschafter ein Landkreis ist, betreibt Krankenhäuser. Die zweite Beklagte, eine 100-prozentige Tochter der ersten Beklagten, hat eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie…