Starre Altersgrenze im Beamtengesetz: Lehrer will weiterarbeiten
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage eines Lehrers, mit welcher er eine Beschäftigung über das 65. Lebensjahr hinaus erstreiten wollte, abgewiesen. Der im Jahr 1948 geborene Pädagoge wollte festgestellt wissen, dass er über das Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren im Juli 2013 hinaus weiterhin im aktiven Dienst tätig sein konnte. Diesem Begehren…

