Ab sofort gilt das Bestellerprinzip bei der Zahlung der Maklerprovision

Zum 1. Juni ist das so genannte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung in Kraft getreten. Demnach bezahlt derjenige einem Makler die Provision, der ihn auch beauftragt hat. Dies gilt allerdings nur für den Mietwohnungsmarkt. Das Bestellerprinzip wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) umgesetzt, welches durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen und vom Bundesrat am…