Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildungsphase

Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nur dann zulässig, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient. Zu diesem Bechluss ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gekommen. Die Klägerin ist approbierte Ärztin. Im April 2007 erwarb sie die Gebietsbezeichnung “Fachärztin für innere Medizin”. Im weiteren Verlauf setzte sie ihre…