Besondere theoretische Kenntnisse als Fachanwalt müssen nachweisbar sein

Die Verleihung einer Bezeichnung als Fachanwalt setzt voraus, dass der Rechtsanwalt den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse im Fachgebiet nachweist. Der Nachweis kann regelmäßig durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang geführt werden, der die relevanten, in der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Der Nachweis des Erwerbs theoretischer Kenntnisse außerhalb eines Lehrgangs muss sich…