Wahlsystem für den Aufsichtsrat: Leiharbeitnehmer zählen mit

Bei einer Wahl von Mitgliedern für den Aufsichtsrat sind wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen für den Schwellenwert mitzuzählen, der für die Durchführung nach einem Delegiertensystem angesetzt ist. Dieser Wert liegt in der Regel bei mehr als 8000 Arbeitnehmern. Ab dessen Erreichen ist die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl,…