Ausschlussfrist im Insolvenzplan für eine Klage bei bestrittener Forderung

Eine Klausel in einem Insolvenzplan, nach der bestrittene Forderungen bei der Verteilung nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb einer Ausschlussfrist Klage auf Feststellung zur Tabelle erhoben wird, regelt lediglich die Verteilung der Masse, berührt aber nicht den materiell-rechtlichen Anspruch. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Die Forderungen der aufgrund einer solchen Klausel zunächst nicht…