Werktitelschutz einer App für Wettervorhersagen

Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones können grundsätzlich einen Werktitelschutz genießen. Dies hat der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. In einem aktuellen Verfahren fand der Schutz allerdings keine Anwendung. Die Klägerin betreibt unter dem Domainnamen “wetter.de” eine Internetseite, auf der sie ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und weitere Informationen über das…