Formlose Abstimmung im Rahmen eines wöchentlichen Frühstücks
Wenn acht Mitarbeiter eines selbstständigen Betriebsteils anlässlich ihres wöchentlichen Frühstücks mündlich einstimmig die Entscheidung treffen, an der Betriebsratswahl des Hauptbetriebs teilzunehmen, genügt diese Form des Beschlusses laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Weder ist eine förmliche Betriebsversammlung notwendig, noch muss die Abstimmung geheim erfolgen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Verfahren unter anderem folgende Leitsätze gefasst: Die…

