Kein Feiertagszuschlag für Arbeitnehmer an Ostersonntag

Sieht ein Tarifvertrag einen Zuschlag für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen gewährt. Hierzu zählt der Ostersonntag nicht. Da der hohe christliche Feiertag ohnehin stets auf den arbeitsfreien Sonntag fällt, ist er in den meisten Bundesländern nicht als gesetzlicher Feiertag festgelegt worden. Häufig ist dies gar nicht bekannt…