Stundenlohn von 3,40 Euro für Pizzaboten ist ein Hungerlohn

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Vergütung von 3,40 Euro pro Stunde als sittenwidrig eingestuft. Die Klage hierzu wurde noch vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes eingereicht. Kläger ist ein Jobcenter, das in den Jahren 2011 bis 2014 Leistungen zur Grundsicherung an eine Arbeitnehmerin des in Anspruch genommenen Arbeitgebers erbracht hatte. Der Arbeitgeber betreibt eine Pizzeria im östlichen…