Bundesgerichtshof zur Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

Es ist grundsätzlich kein unlauterer Wettbewerb, wenn ein Unternehmen Rabatt-Coupons seiner Mitbewerber einlöst. So hat der unter anderem für das Lauterkeitsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Die Beklagte betreibt bundesweit Drogeriemärkte und warb damit, dass in ihren Filialen Kunden 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern vorlegen können, um bei ihr einen entsprechenden Rabatt auf den Einkauf erhalten…