Steuerpflicht auf Geldzahlung bei Mehrarbeit von Feuerwehrleuten

Erhält ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit eine Geldzahlung zur Entschädigung, muss er diese versteuern als Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit. Dieses Urteil vom Bundesfinanzhof ist von Bedeutung für zahlreiche Feuerwehrleute bundesweit, die in den vergangenen Jahren außerordentlich Überstunden geleistet haben, also Mehrarbeit über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus, und dafür von…