Inhaltskontrolle von Änderungen in Arbeitsverträgen nach AGB-Recht

Vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestellte Vertragsbedingungen, mit denen der Inhalt eines Arbeitsverhältnisses abgeändert wird, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht, wenn sich der Arbeitgeber im Vorfeld der Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Regelungen auf eine Rechtsposition beruft. Der Kläger ist seit Oktober 2000 bei einer Bank in der Rechtsform einer Anstalt des…