Vorzeitiges Ende der Nachtschicht bei Betriebsratssitzung am Tage

Ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten außerhalb seiner Arbeitszeit tagsüber an einer Betriebsratssitzung teilnehmen muss, darf die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor deren Ende einstellen, wenn nur dadurch eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag gewährleistet ist, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gewährt Arbeitnehmern nach Beendigung…