Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot nach Ende des Arbeitsvertrags

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Dadurch leitet sich jedoch nicht automatisch ein Anspruch her, denn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene salvatorische Klausel führt nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers –…