Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Diskriminierung ist steuerfrei

Eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter wegen Diskriminierung zahlen muss, ist nicht als Teil des Arbeitslohns anzusehen und somit auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in folgendem Verfahren entschieden. Die Klägerin wohnt im…