Mindestlohn bei Feiertagsvergütung und Nachtarbeitszuschlag

Die Höhe der Lohnfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich – soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht – nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EFZG) in Verbindung mit dem Mindestlohngesetz (§ 1 MiLoG). Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu…