Anspruch auf Kindergeld bis zum Abschluss der Berufsausbildung

Die Kindergeldgewährung aufgrund einer Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern erst mit dem späteren Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu in einem neuen Urteil seine Rechtsprechung zur Dauer der Berufsausbildung präzisiert. Im Streitfall absolvierte die Tochter des Klägers eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin, die…