Nutzung einer Teileigentumseinheit im Ärztehaus zu Wohnzwecken

Eine Teilfläche in einer als Ärztehaus genutzten Immobilie in Teileigentümergemeinschaft kann nicht ohne Weiteres in Wohnraum umgewandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Unterlassungsklageverfahren entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der vorinstanzlichen Urteile hatte der BGH die Revision zugelassen. Zum Hintergrund: Nach der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft von 1989/1990 dient das aus sieben Einheiten bestehende…