Nach sechs Wochen und 3300 Kilometer kein Neuwagen mehr

Ein etwa sechs Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von rund 3300 Kilometer kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Mit diesem Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Hintergrund ist ein Verkehrsunfall am 5. August 2016 auf der Autobahn A2 in der Nähe von Herford. Beteiligt waren…