Gebuchte Fluggesellschaft muss bei Verspätung die Entschädigung zahlen

  Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen zustehenden Ausgleichsleistung nicht diejenige Fluggesellschaft verpflichtet, die das verwendete Flugzeug samt Besatzung vermietet hat, sondern diejenige, die entschieden hat, den Flug durchzuführen. Diese Auffassung vertritt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nach einem Vorabentscheidungsersuchens deutscher Gerichte. Die Kläger hatten bei der Fluggesellschaft TUIfly…