Rabatte beim Pkw-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (“Werksangehörigenprogramm”), so handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies hat das Finanzgericht Köln zu Gunsten eines Klägers entschieden der bei einem Zulieferbetrieb eines Autoherstellers beschäftigt ist. Der Autobauer war mit 50 Prozent an dem Zulieferer beteiligt und nahm…