Schinken aus Parma ist nicht gleich “Prosciutto di Parma”

Die Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken hat vor dem Oberlandesgericht Köln einen Erfolg gegen einen Vertreiber von “Culatello di Parma” errungen. Der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Senat bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach ein als “Culatello di Parma” in Deutschland vertriebener Schinken als unzulässige Anspielung auf die geschützte Produktbezeichnung “Prosciutto di Parma” so nicht weiter verkauft…