Landtagsfraktion hat nicht den Status eines öffentlichen Arbeitgebers

Eine Fraktion des Bayerischen Landtags ist auf eine Entschädigungszahlung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung verklagt worden. Sie hatte im November 2016 zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter ausgeschrieben. Der Kläger bewarb sich auf beide Stellen mit dem Hinweis auf seine Schwerbehinderung. Die Beklagte lud ihn allerdings nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein…