22 Jahre zwischen zwei befristeten Arbeitsverhältnissen

Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung nicht zur Anwendung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht jetzt mit Blick auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) im Falle einer klagenden Arbeitnehmerin entschieden. Diese war in der Zeit vom 22. Oktober 1991…