Bewerbung nur mit dem Ziel einer Zahlung auf Entschädigung

Für einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss die Bewerbung klare Indizien für ein Interesse an der ausgeschriebenen Stelle aufweisen. Ein Rentner, der wegen Altersdiskriminierung vor dem Arbeitsgericht Bonn klagte, konnte dies nicht. Der Senior hatte sich auf die Stelle eines “Fachanleiters aus den Bereichen Küche / Hauswirtschaft / Nähen” beworben mit dem Hinweis,…