Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten. Geklagt hatte eine angestellte Zahnärztin aus dem Umland von Bremen. Von ihrem Arbeitgeber erhielt sie eine Grundvergütung von 3500 Euro pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen rund 140 Euro und 2300 Euro pro Monat schwankten. Nach der Geburt…