Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

Beantragt ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen und teilt dies dem Arbeitgeber mit, ist dieser nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers zu unterrichten beziehungsweise sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist. Die im betreffenden Verfahren am Bundesarbeitsgericht…