Beigeladene Apothekerin als Vertretung ist sozialversicherungsfrei

Arbeitet eine Apothekerin als kurzzeitige Vertreterin einer Apothekeninhaberin, kann dies – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – als selbstständige Tätigkeit zu charakterisieren sein. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in folgendem Fall entschieden. Die klagende Apothekerin betreibt eine Apotheke. Die beigeladene Apothekerin arbeitete dort im Rahmen kurzeitiger Vertretungen. Der beklagte Rentenversicherungsträger stellte nach einer…