Festsetzung einer Erbschaftsteuer bei unbekannten Erben
Auch unbekannte Erben können zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist. Dies gibt der Bundesfinanzhof mit Bezug auf ein Urteil vom 17. Juni 2020 bekannt. Im Streitfall war die Erbengemeinschaft nach dem im Februar 2014 verstorbenen Erblasser zunächst nicht ermittelbar. Es wurde…

