Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit sind gleichzustellen

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems geleistet wird, kann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte der Mitarbeiter einer Brauerei in Hamburg, in der er Schichtarbeit leistet. Nach dem Manteltarifvertrag für…