Eingeklemmtes Handy am Ohr ist am Steuer nicht erlaubt

Die Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobiltelefons während der Autofahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Verweis auf § 23 Abs. 1a) der Straßenverkehrsordnung entschieden. In dem vorliegenden Fall war auf einem “Blitzerfoto” zu erkennen, dass die Fahrzeugführerin ein Mobiltelefon zwischen ihrer Schulter und dem Kopf…