Arbeitgeber müssen Beschäftigten Corona-Schnelltests anbieten

Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 neben dem Gesetzesentwurf zur bundeseinheitlichen “Notbremse” auch eine Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, ihren Beschäftigten einmal wöchentlich einen Test anzubieten. Beschäftigten mit berufsspezifischen Risiken, wie zum Beispiel direktem Kundenkontakt, ist der Test zweimal wöchentlich anzubieten. Die Regelungen sollen bereits kommende Woche in Kraft treten. Hierauf…