Keine Entschädigung wegen coronabedingter Umsatzeinbußen

Einem Einzelhandelsgeschäft steht keine Zahlung einer Entschädigung zu, weil es aufgrund der Coronaschutzverordnung schließen musste. Dies hat das Landgericht Düsseldorf im Falle eines Sportgeschäfts entschieden. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 22. März 2020 untersagte in § 5 Abs. 4 den Betrieb nahezu aller Einzelhandelsgeschäfte. Auch der Kläger musste sein Sportgeschäft bis zum 27. April…