Kabelmatte wird zur neuen Stolperfalle im Fußballstadion

Der Betreiber eines Verkaufsstands hat dafür Sorge zu tragen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden. Ergriffene Sicherungsmaßnahmen, etwa durch Abdeckmatten, dürfen dabei keine neuen Stolpergefahren begründen, weil sie im Randbereich wellig sind oder vom Boden abstehen und in einem dichten Gedränge von Menschen kaum wahrzunehmen sind. Dem betreffenden Fall…