Nur mit Attest: Urlaubstage nachholen wegen Corona-Quarantäne

Fällt eine Corona-Quarantäne in die Zeit seines Erholungsurlaubs, kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht fordern, dass ihm die davon betroffenen Urlaubstage nachgewährt werden. So hat das Arbeitsgericht Bonn in folgendem Fall entschieden: Der Arbeitnehmerin wurde vom 30. November bis zum 12. Dezember 2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sie sich…