Diskriminierung eines Bewerbers trotz Gendersternchens?

Sich auf eine Stellenanzeige bewerbende Menschen dürfen nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Die Regelungen bestimmt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine solche Diskriminierung soll unter anderem sprachlich durch die Verwendung des sogenannten Gendersternchens (*) vermieden werden. Trotzdem klagte ein Bewerber wegen Diskriminierung seiner Person. Eine Gebietskörperschaft hatte mehrere Stellen für Diplom-Sozialpädagog*innen, Diplom-Sozialarbeiter*innen, Diplom-Heilpädagog*innen ausgeschrieben, unter…