Tattoo mit Totenkopf schließt Eignung für Polizeidienst nicht aus

Die Tätowierung eines Skeletts einschließlich Totenkopf lässt sich nicht grundsätzlich auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Sinne eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst entschieden, nachdem dieser im Verfahren entsprechende Erläuterungen zu seinem Tattoo gegeben hatte. Die Kammer hat das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, den Antragsteller vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst…